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| Bei der Planung Ihrer Pensionierung werden verschiedenste Bereiche Ihres finanziellen Daseins berührt. Wie bei jedem komplexen Unterfangen ist es sinnvoll, sich zu Beginn eine Übersicht über diejenigen Faktoren zu verschaffen, die den Planungsprozess massgeblich beeinflussen werden. Berücksichtigt werden dabei neben Ihren persönlichen Vorgaben, den gesetzlichen, finanz- und realwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor allem auch die zu erwartenden Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Planungsbereichen. In diesem Sinne kann der nachfolgende Text als Checkliste benutzt werden. Auf die wichtigsten Elemente der Pensionierungsplanung wird in aller Kürze direkt eingegangen. Die Links verweisen dann zu weiteren Seiten, die das jeweilige Thema vertieft behandeln. | Wie im Abschnitt Finanzplanung erklärt, führen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Fachgebieten zu hoher Komplexität, mit der umzugehen nicht ganz einfach ist. Die Pensionierungsplanung stellt zusätzliche Ansprüche an die Qualität der von Ihnen zu treffenden Entscheidungen. Fehler in dieser Phase des Lebenszyklus sind nur mehr schwer zu korrigieren und können nicht nur zu finanziellen Problemen, sondern auch zu einer unnötigen Verminderung Ihrer Lebensqualität führen.
Nicht immer wird die Notwendigkeit einer umfassenden Planung wahrgenommen, da der Anspruch im Kern ja sehr einfach und klar ist. Auch Ihre Zielsetzung dürfte wohl darin liegen, das zur Deckung der Ausgaben benötigte Einkommen lebenslänglich sicherzustellen. Bei genauerem Hinschauen entpuppt sich diese Zielsetzung dann aber als Gefäss mit einer Fülle von Fragen.
Eine erste Frage stellt sich bei den Ausgaben. Um diese langfristig decken zu können, müsste doch erst einmal bekannt sein, wie hoch sie denn eigentlich sein werden. Das kontinuierliche Führen eines Ausgabenbudgets steht wahrscheinlich auch auf Ihrer Beliebtheitsskala möglicher Tätigkeiten nicht sehr weit oben. So gilt es also konkret zu erheben, wie viel Ihre Lebenshaltung denn jährlich kosten wird. Von diesem Resultat ausgehend, lässt sich dann auf den Bedarf im Pensionsalter schliessen.
Anschlussfragen stellen sich sodann im Zusammenhang mit der Teuerung und dem Planungshorizont. Dass die erwartete Teuerung in der Planung adäquat berücksichtigt werden sollte, liegt beim durchschnittlichen Planungshorizont einer heute 65-jährigen Planungsnehmerin oder eines ebenso alten Planungsnehmers auf der Hand. Schon nur die statistische Lebenserwartung liegt bei einem Mann bei rund 20 Jahren, bei einer Frau bei rund 24 Jahren. Für Güter, die von einer Teuerung von 2.5% pro Jahr betroffen sind, muss nach 20 Jahren mit einem Preisaufschlag gegenüber heute von rund 60% gerechnet werden. Dass die effektive Teuerung in den vergangenen 30 Jahren trotz einer nun sehr langen Phase extrem tiefer Werte immer noch bei 2.2% pro Jahr gelegen hat und der Planungshorizont bei guter Gesundheit beträchtlich über Ihrer statistischen Lebenserwartung festgesetzt werden soll, zeigt, wie wichtig die Berücksichtigung dieses Faktors bei der Planung ist.
Selbstverständlich spielt die Frage der Lebenserwartung auch eine grosse Rolle wenn es darum geht, mögliche offene Fragen im Bereich des Güter- und Erbrechtes zu thematisieren. Oft steht bei der güter- und erbrechtlichen Planung die Absicherung des überlebenden Ehegatten im Vordergrund, wobei zwischen den gesetzlichen Normlösungen und den ebenfalls im Gesetz vorgesehenen Gestaltungsspielräumen sehr grosse Unterschiede bestehen. Unterschiede, die letztlich direkten Einfluss darauf haben, welche Werte dem überlebenden Ehegatten nach dem Tod seines Partners zur Finanzierung seiner Ausgaben noch zur Verfügung stehen. Der Berücksichtigung und allenfalls Optimierung der güter- und erbrechtlichen Situation sollte dementsprechend im Rahmen der Pensionierungsplanung ebenfalls ein hoher Stellenwert beigemessen werden.
Die Sicherstellung des finanziellen Wohlergehens des überlebenden Partners betrifft aber selbstverständlich nicht nur Vermögenswerte, sondern vor allem auch Einkommensbestandteile. Die AHV-Rente bildet im allgemeinen eine gesunde Basis. Die Maximalrente für einen unverheirateten Bezüger liegt gegenwärtig (2011) bei CHF 2'320.- pro Monat. Eine Ehepaar hat leider nicht Anspruch auf den doppelten Betrag, sondern maximal auf das Eineinhalbfache, also CHF 3'480.- pro Monat. Weitere Angaben, auch zu Höhe und Berechnungsgrundlagen der individuellen Rente, sind auf der informativen Web-Site der AHV zu finden.
Da die AHV nicht ausreicht, um Ihre Gesamtausgaben zu decken, müssen weitere Einkommensquellen erschlossen werden. Eine wichtige Rolle bei diesbezüglichen Entscheidungen spielt, wie erwähnt, die Stellung des Partners, sollten Sie als Planender frühzeitig versterben. Weiter zu berücksichtigen sind die Risiken, die mit der Einkommensbereitstellung zusammenhängen. Auch stellen sich Fragen der Besteuerung, der Flexibilität, des Teuerungsausgleiches und allenfalls der Stellung der Nachkommen.
Die Pensionskassenguthaben der erwerbstätigen Schweizer und Schweizerinnen repräsentieren einen immer grösseren Anteil an den im Alter zur Verfügung stehenden Mitteln. Dementsprechend sollten Sie Ihre Entscheidung für oder wider die Pensionskassenrente (bzw. den allenfalls möglichen Kapitalbezug) sehr sorgfältig treffen. Aber auch die kombinierten Einkünfte aus der Pensionskasse und der AHV genügen in den seltensten Fällen, um alle Ausgaben zu bestreiten. Die im Rahmen der freien Vorsorge angesparten Vermögenswerte müssen daher als zusätzliche Einkommensquellen genutzt werden können. Hierbei ist von zentraler Bedeutung, dass Sie die Risiken und Chancen (Renditen) von Anlagen richtig einschätzen. Besondere Beachtung verdienen die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Geld- und Sachwerten. Dass das Konzept "sichere Anlagen und dann von den Zinsen leben" in Wirklichkeit nicht funktioniert, ist leider als Tatsache zu sehen. Dies führt dazu, dass Sie sich in der Regel auch mit Anlagen auseinandersetzen müssen, die im Zeitverlauf zwar eine erhöhte Wertschwankungsanfälligkeit zeigen, für diese Risiken aber auch mit höheren Renditen entschädigen. Da die Auswirkungen des Zinseszinseffektes bei langfristiger Anlage überraschend gross sein können, sind auf Vergangenheitsrenditen beruhende Renditeerwartungen für die Zukunft stets mit Vorsicht festzusetzen.
Die obigen, bei der Pensionierungsplanung wichtigen Parameter nun zu einem "Päckchen" zu verschnüren, das ist die wichtigste Aufgabe im Rahmen des Planungsprozesses. Zwei Ansprüche stehen sich bei der Planung scheinbar unvereinbar gegenüber. Einerseits die offensichtliche Notwendigkeit, langfristig zu planen, anderseits aber das Problem, dass Vorhersagen über lange Zeiträume - vor allem in unserer schnelllebigen Welt - immer schwieriger werden. Um mit diesem Problem fertig zu werden, ist das Konzept der Etappenplanung entwickelt worden. |
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